Fonds

Fonds

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Fonds 〈[ fɔ̃:] m.; -, - [ fɔ̃:s]〉 Geldmittel, Geldvorrat (für einen bestimmten Zweck) [<frz., „Grundstück, Lager, Vorrat, Bestand, Kapital“]

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Fonds [fõ: ], der; - [fõ:(s)], - [fõ:s] [frz. fonds, identisch mit: fond, Fond; das -s stellt die in afrz. fons vorliegende Schreibweise wieder her]:
1.
a) für bestimmte Zwecke gebildete Vermögensreserve:
einen F. für Notfälle haben;
b) (Wirtsch.) Sondervermögen einer Gesellschaft für Kapitalanlagen, das in Wertpapieren od. Immobilien angelegt ist:
offene (zu jeder Zeit An- und Verkauf von Anteilen ermöglichende) F., geschlossene (nach einer Anfangszeit keine weiteren Anleger mehr zulassende) F.;
in F. einzahlen, investieren.
2. (geh.) ideeller Grundstock:
sie konnte aus dem reichen F. ihrer Erfahrung schöpfen.

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Fonds
 
[fɔ̃; französisch »Grund(stock)«, von lateinisch fundus »Boden«, »Grund(lage)«] der, -/-,  
 1) allgemein: Grundstock (in geistiger Hinsicht), auf den man zurückgreifen kann.
 
 2) Wirtschaft: für bestimmte Zwecke gehaltene Geldmittel oder Vermögenswerte (Sondervermögen), die zum Teil auch unter besonderer Verwaltung stehen; Beispiele: Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften (Investmentfonds, Immobilienfonds), Stiftungen, öffentliche Gebietskörperschaften und internationale Organisationen (Europäische Entwicklungsfonds, Europäische Investitionsfonds, Europäische Regionalfonds, Europäische Sozialfonds, Internationale Währungsfonds); auch veraltete Bezeichnung für Rücklagen (Reservefonds), Schuldverschreibungen öffentliche Gebietskörperschaften, Wertpapierbörsen (Fondsbörse).
 
In der öffentlichen Finanzwirtschaft herrschte früher (besonders im 17. und 18. Jahrhundert) die Fondswirtschaft vor, bei der die einzelnen Einnahmearten in bestimmte Kassen oder Fonds flossen und jeweils nur für bestimmte Ausgaben verwendet werden durften. Dieses Fondsprinzip ist im modernen Staat abgelöst worden durch die Prinzipien der fiskalischen Kasseneinheit, der Einheit des Haushaltsplans und der Nonaffektation, wonach eine Zweckbindung der öffentlichen Einnahmen grundsätzlich nicht zulässig ist. Eine Rückkehr zur Fondswirtschaft stellt die Verlagerung von öffentlichen Ausgaben und deren Finanzierung in Sonder- oder Nebenhaushalte dar. Eine derartige »Flucht aus dem Budget« ist seit langem besonders in Österreich zu beobachten. In Deutschland existieren neben den »klassischen« Fonds und Sondervermögen (z. B. ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds) eine Reihe weiterer Ausgleichsfonds, in die verschiedene Ausgleichsabgaben und Quasisteuern fließen (z. B. Ausgleichsfonds nach dem Schwerbehindertengesetz).
 
Die besonderen Probleme des deutschen Vereinigungs- und Integrationsprozesses und die damit verbundenen außergewöhnlichen (Alt-)Lasten und Verpflichtungen gaben Anlass, neue Neben- oder Sonderhaushalte mit spezifischen Zweckbestimmung einzurichten: Fonds »Deutsche Einheit«, Kreditabwicklungsfonds, Erblastentilgungsfonds, Entschädigungsfonds, Treuhandanstalt, Bundeseisenbahnvermögen (Bahnreform). Die Transparenz des Finanzgebarens der öffentlichen Hand nimmt durch derartige Fonds zwangsläufig ab. Insbesondere die Höhe der öffentlichen Schulden wird nur bei Berücksichtigung auch dieser Fonds deutlich, da sich ein Teil dieser Nebenhaushalte durch Inanspruchnahme des Kapitalmarktes finanziert.
 
In der DDR und in anderen kommunistischen Staaten existierten geplante und zweckgebundene Fonds (z. B. Grundmittel-, Umlaufmittel-, Lohnfonds), die den Betrieben zur Verfügung gestellt oder von diesen planmäßig selbst finanziert wurden. Diese hatten teils Kapital-, teils Vermögenscharakter. Weitere spezielle Fonds dienten besonders dem Leistungsanreiz; dazu gehörten z. B. auf Betriebsebene: Betriebsprämienfonds, Kultur- und Sozialfonds, Leistungsfonds; auf Branchenebene: Verfügungsfonds, Investitionsfonds, Reservefonds, Fonds Wissenschaft und Technik. Die Branchenfonds wurden durch Umlage von den unterstellten Betrieben aufgebracht.
 

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Fonds [fõ:], der; - [fõ:(s)], - [fõ:s; frz. fonds, identisch mit: fond, ↑Fond; das -s stellt die in afrz. fons vorliegende Schreibweise wieder her]: 1. a) für bestimmte Zwecke gebildete Vermögensreserve: der F. des Vereins; ein F. aus öffentlichen Mitteln; einen F. bilden; einen F. für Notfälle haben; ... waren ihm aus einem öffentlichen F. die Mittel zur Seminarausbildung bewilligt worden (Th. Mann, Hoheit 56); b) (DDR) Gesamtheit der im gesellschaftlichen Interesse verwendbaren materiellen u. finanziellen Mittel eines sozialistischen Betriebes: über einen beachtlichen F. für kulturelle Zwecke verfügen; c) (Wirtsch.) Sondervermögen einer Gesellschaft für Kapitalanlagen, das in Wertpapieren od. Immobilien angelegt ist. 2. (geh.) ideeller Grundstock: er konnte aus dem reichen F. seiner Erfahrung schöpfen. 3. <Pl.> (Finanzw., veraltet) Schuldverschreibungen öffentlicher Körperschaften.

Universal-Lexikon. 2012.

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